Test für das Regelwerk: AD
& D-DER DRACHENKULT
Hersteller: Amigo Preis: 35 DM Erscheinungsjahr: 1999 noch erhältlich: Ja Autor: Dale Donovan Kategorie: Ergänzung zu AD & D |
Für die Zusendung eines Rezensionsexemplars danken wir der Firma Amigo recht herzlich!
Ausstattung: 1 Heft
mit 152 Seiten
Hintergrund: Der
Magier Sammaster hat vor fast 400 Jahren den Drachenkult gegründet,
einen der berüchtigsten Geheimbünde in den Vergessenen Reichen.
Das Ziel des Kultes ist die Vernichtung des Wahren und Guten, sowie die
Herrschaft über die Bevölkerung. Sie verehren die Drachen, die
wohl mächtigsten Geschöpfe, die je auf der Welt gelebt haben.
Besonders die toten Drachen, von ihren Meistern wiederbelebt, gelten als
leuchtendes Beispiel für die Macht des Kultes.
Nach der Einleitung wird zunächst einmal
der geschichtliche Hintergrund näher betrachtet. Hierbei wird im ersten
großen Abschnitt ausführlich auf den Gründer des Kultes,
den Magier Sammaster, eingegangen. Anschließend erfährt man
in den Chroniken des Kults etwas über die verschiedenen Gruppierungen
und ihre Aktivitäten in der Vergangenheit.
Das zweite große Kapitel handelt vom Kult
in der heutigen Zeit. Neben grundlegenden Informationen erfährt der
Spielleiter etwas über die Intrigen innerhalb der Gruppierung, die
aktiven Zellen und bemerkenswerte Drachenleichname, die mit dem Drachenkult
zusammen arbeiten.
Ein weiterer Abschnitt berichtet über die
Gegner des Kultes und ihre Mittel zur Bekämpfung der Anhänger
und untoten Drachen.
In den folgenden Kapiteln geht es dann um die
Kreaturen und die Magie des Kultes selbst, bevor das Buch mit Tips und
Anregungen zu eigenen Abenteuern und Kampagnen schließt.
Für Spielleiter ist der Drachenkult eine
Fundgrube für mystische Abenteuer und Kampagnen, in denen die Abenteurer
mächtigen und untoten Kreaturen gegenüber stehen. Damit stellt
das Buch „Der Drachenkult" eine sinnvolle Ergänzung zu AD & D-Vergessene
Reiche dar.
Dieser Text und die Bilder sind
urheberrechtlich geschützt. Jegliche kommerzielle Nutzung ohne schriftliche
Genehmigung ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
(c) Claudia Schlee & Andreas
Keirat, www.spielphase.de