Test für das Abenteuer: BASTRABUNS
BANN
Hersteller: Schmidt Preis: 23 DM empf.Stufe: 10-15 Anzahl Spieler: 4-6 Erscheinungsjahr: 1996 noch erhältlich: Ja Autor: Jörg Raddatz Kategorie: Abenteuerband zu Das schwarze Auge |
Ausstattung: 1 Heft
mit 62 Seiten
Hintergrund: Bei
diesem Abenteuer für drei bis fünf Helden und einen Meister handelt
es sich um den vierten Teil der Reihe „Die sieben Gezeichneten" um die
Rückkehr Borbarads. Der überwiegende Teil der Charaktere sollte
die vorhergehenden Abenteuer der Kampagne bereits gespielt und zumindest
einige „Zeichen" erhalten haben. In diesem Abenteuer sind vor allem kämpferische
Charaktere gefragt, da es eine Vielzahl von Zusammenstößen gibt.
Novadis haben spielerische Probleme in dieser Kampagne, Elfen werden im
Tulamidenland starke Exoten darstellen, was zu Konflikten führen kann.
Geschichte: Auf
Einladung der Magierakademien in Khunchom erhalten die Abenteurer die Bitte,
den legendären Zauberzwang, genannt Bastrabuns Bann, zu reaktivieren,
um dadurch den Echsenwesen von Maraskan den Zutritt auf das Festland unmöglich
zu machen. Mittlerweile hat sich nämlich rumgesprochen, daß
Borbarad auf der Insel sein Unwesen treibt und Schreckenshorden zusammenzieht.
Auf den Spuren des Banns reisen die Charaktere
durch das Tulamidenland, entdecken einige Fragmente der Beschwörung
und geraten in einem Kampf einer Horde Chimären, die das Dorf Borbra
angreifen. Diese Chimären wurden von einem der wenigen großen
Schwarzmagier geschaffen, dessen Ziel nun die Unterwerfung des Landes ist,
um dadurch die Gunst von Borbarad zu gewinnen.
Die Suche nach den Fragmenten erweist sich leider
oft als zäh, da nur vage Andeutungen gegeben werden und der Spielleiter
alle Hände voll zu tun hat, damit die Suche nicht zu langweilig wird.
Das Abenteuer gewinnt erst an Spannung, wenn das Dorf von den Chimären
angegriffen wird und die Spieler versuchen, hinter das Geheimnis der Kreaturen
zu gelangen.
Dieser Text und die Bilder sind
urheberrechtlich geschützt. Jegliche kommerzielle Nutzung ohne schriftliche
Genehmigung ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
(c) Claudia Schlee & Andreas
Keirat, www.spielphase.de